Um Gewissheit darüber zu erlangen, ob der Verstorbene in der Tat der besagte Schuldner Y ist, sollte eine Auskunft beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Auch beim zuständigen Standesamt (letzter Wohnsitz des Schuldners) kann eine Anfrage gestellt werden. »Ist gar der Geburtsort des Schuldners bekannt, kann die Anfrage auch an das Standesamt gerichtet werden (§ 60 PStV Personenstandsverordnung)«, betont…