Aktuelles Gewinnung / Aufbereitung / Brechen / Sieben

Hilti: Leistungsstarker Kombihammers TE 50-AVR

Lesedauer: min

Hilti bringt die dritte Generation des beliebten Kombihammers TE 50-AVR auf den Markt. Der starke und dennoch leichte Kombihammer will besonders beim Bohren und Meißeln in Beton überzeugen und verfügt erstmals über ein abnehmbares Netzkabel.

Der neue Hilti-Kombihammer soll sich insbesondere durch eine hohe Flexibilität auszeichnen und damit einen erweiterten Anwendungsbereich abdecken. Egal, ob es sich um Bohr- oder Meißelarbeiten im Bau-, Sanitär- oder Elektrogewerbe dreht, der Kombihammer TE 50-AVR besticht durch 25 % mehr Leistung im Vergleich zu bisher, eine hohe Einzelschlagenergie von 6 J und eine Frequenz von 3 510 Schlägen pro Minute. Damit ist der Kombihammer für Bohrlöcher von bis zu 55 mm und für Kern- und Durchbruchsbohrungen von 90 mm geeignet.

Auch bei Meißelarbeiten schlägt das Gerät zu: Dank des Arretierschalters kann bei Durchbrüchen, Korrektur- oder Stemmarbeiten auf Dauermeißelbetrieb geschalten werden.


Komfortabel und zuverlässig
Zudem will der vielseitige Kombihammer auch hinsichtlich Arbeitskomfort und Robustheit einiges bieten: Das Kraftpaket hat seine 6,1 kg in einem kompakten Gerät verpackt, sodass auch Überkopfarbeiten leicht zu erledigen sein sollten. Zudem sorgt die Aktive Vibrationsreduktion (AVR) für vergleichsweise niedrige Vibrationswerte von 9 m/s².

Um die Lebensdauer zu erhöhen, werden von Hilti erstmalig Technologien wie das intelligente Kühlsystem und das 2-Kammern-System verwendet, die bisher nur in den größeren Hilti-Kombihämmern integriert wurden.

Abnehmbares Netzkabel
Mit der Produkteinführung des Kombihammers TE 50-AVR gibt es außerdem eine Premiere: Der Kombihammer ist das erste Hilti-Gerät, das mit einem abnehmbaren Kabelsystem ausgestattet ist. Das Netzkabel lässt sich nun einfach abnehmen, verstauen und falls das Kabel defekt ist, kann dieses ganz einfach ausgetauscht werden. Ausfallzeiten aufgrund von Kabelbrüchen sollen damit endlich der Vergangenheit angehören.    §

[18]
Socials

AKTUELL & SCHNELL INFORMIERT