Durch den Wegfall des »50-%-Quorums«, nach dem ein Tarifvertrag nur für allgemeinverbindlich erklärt werden kann, wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 % der Arbeitnehmer beschäftigen, gelte nun das »öffentliche Interesse« als Alleinkriterium für die Allgemeinverbindlichkeit. »Damit wird sichergestellt, dass Tarifverträge im öffentlichen Interesse, z. B. für eine Tarifrente Bau, künftig auch…