Als Ergänzung zur Fahrbahnmarkierung verdeutlichen sie Bodenmarker mit weißem LED-Licht die Abgrenzung einzelner Fahrstreifen zueinander und lassen durch ihr aktives Licht bereits auf Entfernung beispielsweise Verschwenkungen bestens erkennen. Auch an Baustellen mit meist verengten Fahrstreifen versprechen die Bodenmarker einen deutlichen Zugewinn an Sicherheit.
Marker mit rotem Warnlicht können als Ergänzung zum Verkehrszeichen »Verbot der Einfahrt« (VZ 267) oder »Verbot für Fahrzeuge aller Art« (VZ 250) als Einfahrtsperre installiert werden. Bei baulich voneinander getrennten Fahrstreifen sollen somit Falschfahrten durch »Geisterfahrer« vermieden werden. Die LED-Bodenmarker sind wasserdicht (IP 68) und haben eine rutschhemmende genoppte Oberfläche von etwa 10 x 13 cm. Sie sind lediglich 8 mm hoch und mit bis zu 20 t Punktlast hoch belastbar. Die Anbringung ist flächenbündig auf der Fahrbahn oder auf Bordsteinen, sowie seitlich oder oberhalb an Stahl- und Betonschutzwänden möglich. Bei Tageslicht erfolgt die Aufladung über Solarzellen für einen CO₂-neutralen Betrieb während der Dunkelheit. §