SpanSet GmbH & Co. KG Ladungssicherung: »In Anlehnung an die Norm«

Die Frage, ob Produkte, die das GS-Prüfzeichen und gleichzeitig den Zusatz »in Anlehnung an die Norm« tragen, genutzt werden dürfen, als seien sie nachweislich sichere Produkte beziehungsweise Arbeitsmittel, taucht immer wieder auf. Werner Glasen, Produkt-Manager bei SpanSet in Übach Palenberg, informiert über die Hintergründe der dafür gültigen EN 12195-2.

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Grundsätzlich resultieren sicherheitstechnische Anforderungen an Zurrgurte für die Ladungssicherung aus der EN 12195-2: Darin ist vorgesehen, dass die Vorspannkraft (STF) eines Zurrmittels mit einer üblichen Handkraft (SHF) von 50 daN ermittelt wird. Das bedeute laut Werner Glasen konkret: »Für beispielsweise einen Zurrgurt mit 50 mm Nennbreite wird mit einer Handkraft von 50 daN eine Vorspannkraft von 500 daN erzeugt. Handkraft und Vorspannkraft werden auf dem Label ausgewiesen.« Damit allein ist laut Glasen das Produkt noch nicht normgerecht, denn bei der Vorspannkraft seien Ober- und Untergrenzen einzuhalten. Die Norm sehe daher vor, dass die mit der Handkraft erzeugte Vorspannkraft mindestens 10 % der maximalen Zurrkraft (LC) erreichen muss und maximal 50 % erreichen darf.

Problematik bei kleineren Nennbreiten

Für die Standardhandkraft von 50 daN nimmt die Norm bei unterschiedlichen Nennbreiten von Zurrsystemen – beispielsweise mit 25 mm, 35 mm, 50 mm oder 75 mm – keine Differenzierung vor: Jedoch sei es, so Werner Glasen, aus ergonomischen Gründen nicht möglich, dass diese Standardhandkraft auf eine schmale 25-mm-Ratsche aufgebracht werden könne, da deren Griffe in der Regel nicht mit der kompletten Hand umfasst werden können. In Testreihen habe sich für diese Ratschen eine Handkraft von 25 daN als sinnvoll und akzeptabel erwiesen. »Die Norm sieht das nicht vor, der beschriebene Anwendungsfall wurde bei der Erarbeitung der Norm seinerzeit nicht ausreichend berücksichtigt«, so Glasen.


Festzustellen sei, dass die fehlende Differenzierung der Handkräfte für die unterschiedlichen Nennbreiten zwar kein sicherheitstechnisches Problem darstelle, aber bei der Anwendung der Norm Schwierigkeiten berge. Daher sieht Glasen an dieser Stelle seit Langem Änderungsbedarf.

In Anlehnung an die Norm

Bereits vor längerer Zeit habe sich die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Hinblick auf das Prüf- und Zertifizierungsverfahren zur Erlangung des GS-Zeichens über diese Thematik beraten: Dabei wurde festgelegt, dass die Vorspannkraft der 25 mm breiten Zurrgurte mit 25 daN Handkraft zu ermitteln sei. Dieses Verfahren findet in allen Prüfstellen, die eine GS-Prüfung sowie Zertifizierung von Zurrgurten anbieten, einheitlich Anwendung. Laut Markus Jakobi von DGUV Test, dem Prüf- und Zertifizierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, sei dies eine »oft angewandte Verfahrensweise der GS-Prüfstellen, um Unzulänglichkeiten wie auch Lücken in Normen zu beheben«. Eine Überprüfung der Normen bezüglich der Überarbeitungsbedürftigkeit werde alle fünf Jahre durchgeführt. Daher würden diese Maßnahmen häufig eingesetzt, um den Zeitraum bis zu einer Überarbeitung der betreffenden Norm zu überbrücken.

Was das in der Praxis bedeutet, erläutert ein Beispiel, bei dem ein Produkt mit einer Handkraft von 25 daN eine Vorspannkraft von 140 daN erreicht. »Bei der im abgestimmten Prüfgrundsatz der GS-Prüfstellen festgelegten Handkraft von 25 daN liegt die erzeugte Vorspannkraft normgerecht unterhalb von 50 % der höchstzulässigen Zurrkraft. Das Produkt darf folglich das GS-Prüfzeichen tragen«, so Jakobi. Aus formalen Gründen müsse aber der Hinweis »In Anlehnung an die Norm« hinzugefügt werden, da die geltende Norm normativ vorsieht, dass die Zurrkraft mit einer Handkraft von 50 daN ermittelt werden muss.    t

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