Ein Beispiel: »Betrachten wir ein 2 000 kg schweres Frachtstück, das nicht formschlüssig und ohne Antirutschmatte auf der ›nackten‹ Ladefläche steht. Bei einem Zurrwinkel von 85° sind in diesem Fall elf Zurrgurte mit einer STF von 350 daN erforderlich, um die Ladung ordnungsgemäß gegen Verrutschen zu sichern«, so Werner Glasen. Bei einem Zurrwinkel von 45° sind sogar 15 Zurrgurte erforderlich. In jedem Fall nehme es viel Zeit in Anspruch, alle Zurrgurte vor Abfahrt richtig zu platzieren, erklärt Glasen.
Abhilfe könne hier eine Antirtuschmatte schaffen: »Wer eine solche Antirutschmatte verwendet, sorgt für deutlich mehr Haftung auf der Ladefläche. Je nach Temperatur, Feuchtigkeit und anderen Faktoren erreichen zertifizierte Antirutschmatten ein Reibbeiwert von 0,6 µ und manchmal sogar darüber. In unserem Beispiel mit dem 2 000-kg-Frachtstück genügen dann zwei Zurrgurte mit einer STF von 350 daN bei einem Zurrwinkel von 85°.«
Verschiedene Ausführungen
Aus diesem Grund empfiehlt sich der Einsatz von Antirutschmatten. Welche Ausführungen geeignet sind, beschreibt die VDI-Richtlinie 2 700 Blatt 15. Manchmal empfiehlt es sich, Antirutschmatten dauerhaft zu verlegen. Allerdings mahnt Glasen, dass der rutschhemmende Untersatz allein nicht die Anforderungen an eine regelkonforme Ladungssicherung erfüllt. Laut VDI-Richtlinie müssen immer »zusätzliche Maßnahmen zur Ladungssicherung« getroffen werden, »um den Kontakt der Reibungspartner in jeder Fahrsituation aufrechtzuerhalten«.j