Bei Glätte, Schnee oder Matsch sind Winterreifen an allen permanent angetriebenen Antriebsachsen von Fahrzeugen über 3,5 t Pflicht. Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe liegt bei 1,6 mm. Besser sind 4 mm Restprofil und mindestens eine mit 6 mm Restprofil ausgestattete Antriebsachse. Beim Radwechsel sollten nach 50 km bis 100 km die Radmuttern nachgezogen werden. Außerdem ist es ratsam, die…