Bei Glätte, Schnee oder Matsch sind Winterreifen an allen permanent angetriebenen Antriebsachsen von Fahrzeugen über 3,5 t Pflicht. Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe liegt bei 1,6 mm. Besser sind 4 mm Restprofil und mindestens eine mit 6 mm Restprofil ausgestattete Antriebsachse. Beim Radwechsel sollten nach 50 km bis 100 km die Radmuttern nachgezogen werden. Außerdem ist es ratsam, die Schneeketten zu kontrollieren und das Anlegen der Ketten zu trainieren.
Neben dem Profil ist für guten Grip die Kontrolle des Reifendrucks wichtig. Ist er zu hoch oder zu gering, setzt sich das Profil schneller zu, der Bremsweg verlängert sich und das Fahrzeug kommt leichter ins Rutschen. Zudem steigt der Spritverbrauch, die Reifen verschleißen schneller oder platzen gar. Die Strafen für nicht angepasste Bereifung liegen bei 60 Euro, 80 Euro werden bei Behinderung und 120 Euro bei einem Unfall fällig, jeweils zuzüglich eines Punkts in Flensburg. Wer im Ausland unterwegs ist, sollte sich über die Rechtsvorschriften bezüglich Winterreifen und Schneeketten auf der Route schlau machen. Bei Missachtung von nationalen Winterreifenpflichten drohen teilweise drastische Strafen bis hin zu Einreiseverboten, Führerscheinentzug und Bußgeldern bis zu 5 000 Euro.
Klassische Winterpannen
Klassiker unter den Lkw-Winterpannen sind schwache Batterien, Defekte an der Beleuchtung und eingefrorene Bremsventile. Zu den häufigsten Einsätzen des ADAC-Truckservice während der kalten Jahreszeit gehören Pannen infolge von kältebedingt tiefentladenen Batterien. Viele elektrische Verbraucher und die höhere Belastung beim Anlassen eines kalten Dieselmotors fordern die Batterie zusätzlich. Meist zeigt sich schon am ersten richtig kalten Tag, ob die Batterie noch genügend Kraft hat. Stimmt die Säuredichte, können selbst hohe Minusgrade der Batterie nichts anhaben. Um ein Versagen der Bremse zu verhindern, müssen der Frostschutz im Bremssystem geprüft und die Entwässerungsventile an Druckluftkesseln proaktiv betätigt werden.
Anfällig für Korrosion infolge von Nässe und Salz sind alle Verbindungsteile aus Metall. Kabel mit Scheuerstellen, Batterieübergabepunkte oder Anhängersteckdosen sollten zur Vorbeugung geprüft und gereinigt werden. Ein wachsames Auge sollte der Fahrer auf gesplittertes Plastik oder poröse Dichtungen haben, durch die Feuchtigkeit in die Lampen eindringen und einen Kurzschluss verursachen kann.
Winterliche Fahrweise
Eine angepasste Fahrweise ist bei Eis und Schnee selbstverständlich. Bei schlechter Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen (weniger als 50 m) gilt für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht ein Überholverbot. Die Missachtung führt zu einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Außerdem gilt: Die Klimaanlage auch im Winter ab und zu einschalten, das hält die Dichtungen geschmeidig. Türgummis mit Hirschtalg behandeln, verhindert ein Einfrieren der Tür. Die warme Decke gehört ebenso ins Fahrzeug, der Türschlossenteiser ins Handgepäck und nicht vergessen zu tanken, sobald die Tanknadel sich Richtung »Viertelvoll« neigt. t