Je nach Einsatzart und -ort variieren die Anforderungen an die Maschinen. Daher wird es für den A 916 Compact zukünftig erweiterte Auswahlmöglichkeiten an genehmigten ABE-Ausstattungsvarianten geben. So steht beim A 916 Compact mit ABE neben dem 2 550 mm Unterwagen auch der 2 750 mm breite Unterwagen für erhöhte Tragfähigkeit zur Verfügung. Beide Unterwagenvarianten sind mit einem Abstützplanierschild hinten ausgestattet, die mit einer Zwillingsbereifung ergänzt werden können. Das Abstützplanierschild eignet sich zum Planieren und Zusammenschieben von Material und verleiht der Maschine gerade im Einsatz auf weichen, sandigen Böden einen sicheren Stand. Dieser kann mit Zwillingsreifen nochmals verstärkt werden. Zudem sorgt die größere Aufstandsfläche der Zwillingsbereifung für geringeren Bodendruck und höhere Traktion sowie gutes Fahrverhalten.
Der A 916 Compact ist in der ABE-Ausstattung standardmäßig mit einem für Straßenfahrten obligatorischen 4,85 m langen Verstellausleger ausgestattet. Die Ausrüstung lässt sich wahlweise ergänzen mit einem 2,25 m, 2,45 m oder 2,65 m langen Löffelstiel sowie dem vollautomatischen Liebherr-Schnellwechselsystem Likufix.
Weitere Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung
Mit zusätzlichen Features im Bereich der Fahrerkabine, dem Bedienkonzept der Maschine und Assistenzsysteme soll der A 916 Compact mit ABE optimal abgerundet werden. Die geräumige Liebherr-Kabine bietet von Haus aus viel Platz, durch große Fensterflächen und schmale Holme sorgt sie für beste Rundumsicht. Dank zweier unterschiedlicher Auswahlmöglichkeiten beim Fahrersitz lässt sich der Komfort individuell gestalten. Alle Schalthebel und Bedienfelder sind in Griffweite und größtenteils einzeln belegbar. Assistenz- wie Maschinensteuerungssysteme von
Leica Geosystems steigern die Produktivität und Sicherheit im täglichen Baustellenbetrieb und können im ABE-Paket ebenfalls ausgewählt werden.
Genehmigt – und ABE spart zudem Kosten und Zeit
Liebherr bietet neben der weiterhin verfügbaren EBE auch die ABE an, die für eine genehmigte Typenreihe wie den A 918 Compact, A 916 Compact und A 914 Compact bereits die Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO beinhaltet. Diese wird vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt, gilt bundesweit und unbefristet – auch für den Kunden. Auch bei einem Weiterverkauf ist sie für den neuen Fahrzeughalter gültig. Lediglich die Erlaubnis gemäß
§ 29 Abs. 3 der StVO ist vom Kunden bzw. Fahrzeughalter bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stets gesondert einzuholen. Großer Vorteil der ABE ist, dass Ausnahmen nach § 70 der StVZO nicht jedes Mal erneut genehmigt werden müssen, wenn Fahrzeughalter im Zuständigkeitsbereich einer neuen Straßenverkehrsbehörde tätig werden. So sind die Maschinen auch bei häufigen, überregionalen Baustellenwechseln schneller einsatzbereit, was wertvolle Zeit einspart. Darüber hinaus sinken infolge eines vereinfachten und schnelleren Genehmigungsprozesses die Kosten. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mobilbagger dürfen laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem Typ (ABE) entsprechen oder eine Einzelgenehmigung (EBE) erteilt wurde.d