Die neue DVO (EU) 2019/779, auch als ECM-Verordnung bekannt, gilt für Eisenbahnfahrzeuge, die auf dem übergeordneten Netz verkehren. Künftig fallen auch Liebherr-Zweiwegebagger unter die neue Zertifizierungsverordnung.
Im Fahrzeugregister ist jeder Maschine eine ECM-Stelle zuzuordnen, damit das Fahrzeug im Schienennetz betrieben werden kann. ECM bezeichnet die für die Instandhaltung der jeweiligen Maschine zuständige Stelle. Seit Juni sind die Liebherr-Mietpartner GmbH sowie die Carl Beutlhauser Baumaschinen GmbH als solche ECM-Stellen zertifiziert. Die Liebherr-Hydraulikbagger GmbH sowie die Liebherr-Vertriebs- und -Servicepartner in Deutschland und Österreich sind in ihren Instandhaltungsfunktionen zertifiziert. Der Liebherr Vertriebs- und Servicepartner in der Tschechischen Republik ist bereits seit Ende letzten Jahres zertifiziert.
Neue Durchführungsverordnung fordert Zertifizierung
Als Reaktion auf einen schweren Unfall in Italien im Jahr 2009, verursacht durch einen Riss in einem Schienenrad, wurde mit der Verordnung VO (EU) 445/2011 die ECM als ein System zur Zertifizierung von »für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen« in Kraft gesetzt. Bislang galt diese Verordnung, die ein umfassendes Instandhaltungs-Management-System erfordert, nur für diese Güterzüge. Um die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs weiter voranzutreiben, wurde die alte Verordnung überarbeitet und ausgeweitet.
Die neue DVO (EU) 2019/779, die 2019 in Kraft trat, weitete die Gültigkeit auf alle Schienenfahrzeuge aus, die im öffentlichen Streckennetz betrieben werden. Darunter fallen auch Liebherr-Zweiwegebagger. Auch Nicht-EU-Länder, wie beispielsweise die Schweiz, lehnen sich an diese Regelung an.
Die Neuerung der Verordnung beinhaltet auch ein obligatorisches Zertifizierungssystem für alle ECM-Stellen, in dem die Instandhaltungsprozesse auditiert werden. Fahrzeuge, die keiner zertifizierten ECM-Stelle zugeordnet sind, dürfen nicht mehr am Schienenverkehr teilnehmen. t