BKL Fischer Kühne + Partner: Steuergünstig schenken in der Krise

Viele Vermögensinhaber sorgen sich in Corona-Zeiten um den Wertverlust ihrer Anlagen. Gleichzeitig können sich jetzt attraktive Steuersparpotenziale bei Schenkungen eröffnen. Wie vermögende Privatpersonen und Unternehmer das Beste aus der Wirtschaftskrise machen, zeigt Andreas Otto Kühne auf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner.

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Ob Wertpapiere, Immobilien oder Unternehmensanteile: Der Blick in die Vermögensaufstellung verheißt meist nichts Gutes. In vielen Fällen zeichnet sich ein erheblicher Wertverlust ab. Was für viele Vermögensinhaber ärgerlich und besorgniserregend ist, kann gleichzeitig auch positive Effekte bieten.

Der steuerliche Wert von Vermögensanlagen ist für die Entscheidungsfindung von Schenkungen von zentraler Bedeutung. Davon hängt ab, in welcher Höhe Schenkungsteuer anfällt. Zurzeit liegt der steuerliche Bemessungswert vielfach deutlich niedriger als noch vor einigen Monaten. Wer perspektivisch eine Schenkung plant, sollte sein Vorhaben jetzt prüfen und unter Umständen vorziehen. Dies gilt erst recht, wenn der Wertverlust der Anlagen von vorübergehender Natur ist und sich langfristig wieder eine Erholung abzeichnet.


Persönliche Freibeträge

Wer sein Vermögen zu Lebzeiten weitergibt, kann von persönlichen Freibeträgen bei der Schenkungsteuer profitieren. Es gelten dieselben Freibeträge wie bei einer Erbschaft. Sie können allerdings alle zehn Jahre neu genutzt werden. Aus wirtschaftlicher Sicht lassen sich in der Krise mehr Vermögenswerte in die gesetzlichen Freibeträge »packen« als vor oder nach der Krise. So gewinnen Schenkende mehr Spielraum für steuerfreie Übertragungen oder können die anfallende Schenkungsteuer deutlich senken.

Niedrige Bewertung nutzen

Im Zuge der Corona-Krise verzeichnen viele Wertpapiere erhebliche Kursverluste, von denen sie sich allenfalls langfristig erholen. Im Schenkungsfall gilt für die steuerliche Bewertung grundsätzlich das sogenannte Stichtagsprinzip. Das bedeutet: Das Finanzamt zieht für die Besteuerung den Kurswert der geschenkten Wertpapiere zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung heran. Die weitere Kursentwicklung bleibt unberücksichtigt. In vielen Fällen lohnt sich eine frühzeitige Schenkung von Wertpapierdepots.

Auch die erzielbaren Verkaufspreise von Immobilien liegen vielerorts unter dem Niveau vor der Krise. Bei gewerblich genutzten Objekten kommt es verstärkt zu rückläufigen Mieten, Mietausfällen oder auch Leerständen. Diese Entwicklungen fließen in die steuerliche Wertermittlung ein, die bei Gewerbeobjekten im Rahmen des sogenannten Ertragswertverfahrens erfolgt. Bei Eigentumswohnungen kommt das Vergleichswertverfahren zur Anwendung, das vorrangig von Gutachterausschüssen ermittelte Vergleichspreise heranzieht. Ist bei einer vergleichbaren Eigentumswohnung ein starker Preisrückgang feststellbar, so sinkt auch der Bemessungswert für die geschenkte Wohnung. Deshalb ist der aktuelle Preisrückgang ein besonders guter Zeitpunkt für steuergünstige Schenkungen.

Aus steuerlicher Sicht bietet sich jetzt auch die unentgeltliche Übertragung von Firmenanteilen an. Hierfür wird grundsätzlich der Ertragswert herangezogen, der vielfach deutlich niedrigerer ausfällt als noch vor einigen Monaten. Schließlich müssen viele Unternehmen im laufenden Jahr und ­voraussichtlich auch 2021 empfindliche Gewinnrückgänge hinnehmen. Je niedriger der Ertragswert des Unternehmens ist, desto geringer ist generell auch die Schenkungsteuer. Nur wenn der sogenannte Substanzwert des Unternehmens höher ist, ist dieser maßgeblich. Gerade wenn die wirtschaftlichen Zukunftsaussichten des eigenen Unternehmens gut sind, sollten Unternehmer jetzt eine Schenkung von Firmenanteilen prüfen.

Schenken mit Weitblick

Auch wenn steuerliche Motive dominieren, was insbesondere bei vermögenden Personen der Fall ist, so gibt es weitere gute Gründe für lebzeitige Vermögensübertragungen. Die niedrigen Bewertungen von Sachwerten und Unternehmensanteilen lassen sich auch für erbrechtliche Ziele nutzen. Vermögensinhaber können durch Schenkungen Teile des Vermögens nach ihren Vorstellungen zu Lebzeiten innerhalb der Familie verteilen. Dadurch verringern sie die Gefahr von vermögensgefährdenden Auseinandersetzungen nach dem Tod des Schenkers.

In vielen Familien gibt es »schwarze Schafe«, die möglichst wenig vom Erbe erhalten sollen. Allerdings räumt der Gesetzgeber jedem Kind nicht nur einen Pflichtteil, sondern auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch ein. Die Folge: Auch wenn ungeliebte Kinder von Schenkungen ausgeschlossen werden, partizipieren sie an allen Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers. Mit Schenkungen in Krisenzeiten können Vermögensinhaber die aktuell niedrige Bewertung nutzen und den Ausgleichsanspruch von »schwarzen Schafen« deutlich verringern.

Gründliche Prüfung und Planung

Auch wenn die Rahmenbedingungen verlockend sind, ist vorschnelles Handeln fehl am Platz. Unentgeltliche Vermögensübertragungen erfordern eine gründliche Prüfung und Planung. Schenker sollten fachlichen Rat einholen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und rechtliche Fallstricke zu umgehen. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Schenkungsvertrag bewahrt vor bösen Überraschungen und sichert die Interessen des Gebers weit über die Schenkung hinaus.    t

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