Sowohl der Halbschuh Herby als auch die Sandale Harry verfügen über eine Alu-Flex-Kappe und sind besonders atmungsaktiv, um auch bei längerem Tragen oder bei wärmeren Temperaturen ein angenehmes Fußklima zu gewährleisten. Beide Modelle sind mit dem sogenannten echten Mehrweitensystem ausgestattet. Bei gängigen Mehrweitensystemen sei, so Baak, allein der Schaft des Schuhs voluminöser gestaltet. Herby und Harry aus der Serie Baak Industrial verfügen dagegen – wie alle Modelle mit Baak-Mehrweitenkonzept – neben der normalen Weite über die extrabreite Variante XW mit einer um 8 mm breiteren Zehenschutzkappe und einer ebenfalls verbreiterten Laufsohle. Damit will das Unternehmen aus dem niederrheinischen Straelen speziell die individuelle Passform eines jeden Fußes berücksichtigen.
Komfort für normale und extrabreite Füße
Um die individuelle Passform zu ermöglichen, verfügt jede Weite über eine eigene spezielle Sohlenform, einen eigenen Leisten und eine eigene Form der Zehenschutzkappe. Mithilfe der sowohl breiteren Zehenschutzkappe als auch der verbreiterten Laufsohle ist neben ausreichender Zehenfreiheit sichergestellt, dass der Fuß optimal auf der Sohle liegt.
Alle neuen Modelle verfügen über das Fußfunktionskonzept go & relax, durch das sich das Laufen knie- und rückenfreundlich gestalten lässt, wie Baak gerade in einer Studie evaluierte: Als Grund dafür habe man zum einen eine einseitig verlängerte, fußgerechte Zehenschutzkappe ermittelt, die die herkömmliche gerade Zehenschutzkappe ersetzt. Zum anderen werde diese fußgerechte Sicherheit durch eine Laufsohle mit Flexzone erwirkt. Zusammen ermöglichen sie, so Baak, ein natürliches Beugen der Füße im Bereich der Zehengrundgelenke. Dadurch werde die Belastung beim Gehen optimal auf die dafür vorgesehenen Muskeln und Gelenke verteilt, sodass keine unnatürlichen Bewegungen der Füße, Muskeln und Gelenke erzwungen werden. Somit sorge go & relax für Erleichterung bei Beschäftigten, die den ganzen Tag auf den Beinen sind. Das System könne dadurch eine sinnvolle Ergänzung zur betrieblichen Gesundheitsförderung sein. §