HOPPE: Mit dem »Wartungsplaner« die Prüffristen einhalten

Der Arbeitsschutz stellt für Unternehmen ein zentrales Thema dar. Gesetze, Richtlinien und Verordnungen regeln die Anforderungen im Detail – abhängig von Maschine und Betriebsgegenstand müssen Unternehmen unterschiedliche Prüfungen und Wartungen gewährleisten, deren Intervalle berücksichtigen und eine rechtssichere Dokumentation nachweisen. Diese Pflichten lassen sich mit einer Software wie einem Wartungsplaner abbilden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.

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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz der Mitarbeiter zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen – auch für besonders gefährliche Bereiche. Arbeitsschutzverordnungen konkretisieren dann das Grundlagengesetz zu Arbeitsstättenge­staltung, Arbeitsmitteleinsatz, Lärmschutz oder zu Gefahrstoffen. Das Produktsicherheitsgesetz regelt zudem die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen.

Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend

Arbeitgeber müssen u. a. eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um Risiken zu identifizieren und diese durch Schutzmaßnahmen zu senken oder zu beheben. Die Gefährdungsfaktoren beziehen sich u. a. auf Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Tätigkeiten. Es gilt z. B. die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV). Sie setzt unter anderem die EU-Richtlinien über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeits­stätten, die Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz und die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen um. Zudem regelt die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung den Arbeitsschutz Betroffener, denn bei langer Exposition können schwere Erkrankungen an Muskulatur, Skelett und Nerven entstehen.

Ein weiterer Schwerpunkt im Arbeitsschutz liegt auf der Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen (Betriebssicherheitsverordnung). Hier kommt es auf geeignete Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen an, aber auch auf Instandhaltung und Prüfungen, die Unterweisung der Beschäftigten sowie die Qualifikation von Prüfern. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt ebenso, dass Ar­beitsmittel den geltenden Vorschriften entsprechen. Die Schutzziele muss der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung umsetzen. Auch Anforderungen für Erlaubnis- und Prüfpflichten für überwachungsbedürftige Anlagen wie Druckbehälter enthält die Verordnung.

Arbeitsschutz ist eine Daueraufgabe

Daneben gibt es weitere Vorschriften und Gesetze, die den Arbeitsschutz tangieren: das Produkt­sicherheitsgesetz ist die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen, die europäische Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU macht Vorgaben für elektrische Betriebsmittel und die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU sorgt für die Sicherheit von Druckgeräten. Die Bereitstellung von Druckbehältern und Gasgeräten regeln die Richtlinien 2014/29/EU bzw. die Verordnung 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Gasgeräteverordnung 2009/142/EG. Zentral für die Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Bauteilen ist die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Zum Arbeitsschutz gehören also nicht nur an sich sicher konstruierte Maschinen und sichere Arbeitsplätze. Er ist vielmehr eine dauerhafte Aufgabe und muss über Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen gewährleistet werden. Auflagen und Fristen gewährleisten die Sicherheit der Mitarbeiter und verhindern Ausfallzeiten und Unfälle.


Prüfvorschriften und ihre Zeiträume

Es ist nicht leicht, die diversen Prüfvorschriften und -zeiträume der Geräte, Maschinen und Arbeitsmittel auf dem Schirm zu haben. Zumal die Arbeitsschutzregelungen nahezu sämtliche Betriebsmittel umfassen – nicht nur Produktionsanlagen, sondern auch Türen, Fenster, Leitern und Regale. Die Prüfung von Leitern regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), jene von Regalen die berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) 234 und die DIN EN 15635. Eine Herausforderung sind auch elektrische Anlagen und Geräte. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (DGUV-Vorschrift 3) verlangt, dass diese in regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionalität überprüft werden. Auch die Vorschriften des VDE greifen – sie gelten für alle Geräte mit Stecker, von der Kaffeemaschine bis zum Drucker, von der Kabeltrommel bis zur Bohrmaschine. Hinzu kommen unterschiedliche Prüfintervalle abhängig vom Arbeitsmitteltyp.

Neben der Kenntnis über die verpflichtenden Wartungen, ihren Abständen und dem richtigen Zeitpunkt, stellt die rechtskonforme Dokumentation der Untersuchungen eine Hürde dar. Auch hier regeln Vorschriften die Vorgaben, nach denen die Wartungen erfolgen müssen und wer sie abnimmt. Mit einem Protokoll, aus dem hervorgeht, wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung stattgefunden hat, können Unternehmen im Schadensfall den korrekten Ablauf nachweisen. Sind Unternehmen den Prüfpflichten nicht nachgekommen oder fehlt die korrekte Dokumentation, bleiben sie auf den Kosten sitzen und müssen schlimmstenfalls haften, weil Versicherungen die Haftung nicht übernehmen und Berufsgenossenschaften die Leistung verweigern.

Prüfungen planen, durchführen und dokumentieren

Unternehmen müssen also einen Weg finden, um den Vorschriften für die Wartung, Überprüfung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen, Prüfintervalle und den Anforderungen an die Dokumentation gerecht zu werden. Oft werden dafür handschriftliche oder »Excel«-Listen wie auch eigenentwickelte Datenbanken eingesetzt, was Probleme bei der Dokumentation verursacht und zu Fehlern führen kann.

Besser ist ein Tool, das auf die Betriebsmittelwartung zugeschnitten ist und über sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften sowie einen Kalender zur Planung verfügt. Optimal ist eine Funktion, mit der in Prüfberichten entsprechende Wartungsaufträge generiert werden können. Eine Software für das Wartungs-Management ermöglicht den Fachkräften für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie EHS-Managern, per Klick Dokumente zu erstellen, zu archivieren und zu pflegen. Sie erfasst alle Prüfgegenstände und die relevanten Objektdaten. Zusätzlich können weitere Daten wie Bilder hinterlegt werden. Der »Wartungsplaner« der Hoppe Unternehmensberatung beispielsweise ist in den Klassifikationen Wartung, Prüfung, Reparatur, Instandsetzung sowie Prüftermin und Unterweisung unterteilt. Wichtige Instandhaltungskennzahlen werden grafisch aufbereitet und können im- und exportiert werden.

»Unsere Wartungs-Management-Software reduziert einerseits den Arbeitsaufwand im Rahmen der Prüfpflichten eines Unternehmens und andererseits sind Prüfberichte bei Betriebsprüfungen stets griffbereit«, erklärt Ulrich Hoppe, Senior Consultant der Hoppe Unternehmensberatung.

Das Hoppe-Tool basiert auf der DIN EN ISO 9001 und entspricht den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften für das Prüffristen-Management. Es erleichtert die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, zudem werden die Anforderungen aus den ISO 14001 zum Umweltschutz sowie OHSAS 18001 unterstützt. Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeiter lassen sich planen und umsetzen, ebenso die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln.

Auf die Gewerbeaufsicht vorbereitet

Mit einem Tool für Wartung und Instandhaltung ist jedes Unternehmen auf Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht optimal vorbereitet. Transparenz und Rechtssicherheit im Wartungs- und Instandhaltungs-Management ist gegeben, Arbeitsunfälle sowie resultierende Kosten oder Ausfälle von Mitarbeitern werden ebenso reduziert wie der Maschinen- oder Anlagenstillstand. So kann sich die Instandhaltung vom Kosten- zum Wertschöpfungsfaktor entwickeln.    t

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