Ausgangspunkt war der Erfahrungsbericht des Umweltbundesamts zum ersten Jahr Vollzug der EBV. In einem Planspiel wurden Rückmeldungen aus Praxis, Vollzug und Wirtschaft ausgewertet. Dabei wurden sogenannte »low-hanging
fruits« identifiziert, also Anpassungen, die kurzfristig umsetzbar sind, ohne das Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit zu verändern. Vor diesem Hintergrund haben sich mehrere Verbände entlang der mineralischen Stoffströme zusammengeschlossen, um auf dieser Basis eine zügige Novellierung anzustoßen. Ziel ist es, konsensfähige Verbesserungen schnell umzusetzen, statt den Prozess durch Grundsatzdiskussionen zu
verzögern.
Worum es bei den Anpassungen geht
Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Erleichterungen, z.B. Vereinfachungen bei Analyse- und Prüfverfahren, Klarstellungen zu Einbaubedingungen, Entlastungen bei Dokumentationspflichten sowie mehr Rechtssicherheit im Vollzug. Diese Punkte helfen laut DA unmittelbar im Baustellenalltag und tragen dazu bei, Verfahren effizienter und planbarer zu machen.
Die Marktfähigkeit im Fokus
Für den Deutschen Abbruchverband sowie die Bauverbände – den Zentralverband Deutsches Baugewerbe und den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie – steht vor allem die Marktfähigkeit von Recyclingbaustoffen im Mittelpunkt. Denn für die Unternehmen gilt: Nur wenn Materialien rechtssicher eingesetzt und ausgeschrieben werden können, entstehen Vertrauen, Investitionssicherheit und stabile Märkte. Ein entscheidender Punkt für funktionierende Kreisläufe ist die Frage des sogenannten Abfall-Endes – also wann ein Recyclingbaustoff rechtlich nicht mehr als Abfall, sondern als Produkt gilt. Hier setzt sich der DA weiterhin für eine Regelung innerhalb der EBV ein. Der Grund ist einfach: Die bestehende Systematik der EBV bietet bereits einen klaren, gütegesicherten Rahmen, der Rechtssicherheit schafft und als Blaupause für weitere Stoffströme dienen kann.
Nach den bisherigen Gesprächen plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, bis Mitte des Jahres einen Referentenentwurf für die EBV-Novelle vorzulegen. Dieser wird anschließend in die Länder- und Verbändeanhörung gehen. In dieser Phase besteht für Verbände und Unternehmen die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und praxisrelevante Hinweise einzubringen. Der DA wird sich hier nach eigenen Angaben aktiv beteiligen und die Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen einbringen. Ziel des Ministeriums ist es, das weitere parlamentarische Verfahren zügig anzuschließen. Die aktuelle Verbändeinitiative konzentriert sich bewusst auf Punkte, bei denen breite Einigkeit besteht. Die Verbesserungen kommen der Praxis zugute.d