SAG-Akademie: Fehler bei der Kanalsanierung aus Sicht eines Bildungsträgers

Umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse im Rahmen der Bildungstätigkeit der Referenten und Lehrkräfte der SAG-Akademie in Darmstadt ermöglichen einen mitunter differenzierten Blick auf verbreitete Fehler bei der Kanalsanierung. Timo Breitenbach, Inhaber des Ingenieurbüros ITB Breitenbach in Laudenbach, ist SAG-Referent im Bereich Kanalsanierung, Ingenieurleistung und Inspektion. Im Rahmen seiner Arbeit zur Unterhaltung, und somit zur Werterhaltung abwassertechnischer Anlagen, setzt er sich regelmäßig mit Sanierungsfehlern auseinander.

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Die Qualifikation und regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter in der Bauausführung, sowie in der Planung und Bauleitung von Kanalsanierungsmaßnahmen stellen die Grundvoraussetzungen dar, die im Endergebnis eine fachgerechte Bauleistung erzielen lassen. Dabei stellt das Ziel der Kanalsanierung die Wiederherstellung und/oder Verbesserung des ursprünglichen Zustands dar.

Nach Bauende müssen die sanierten Objekte den Anforderungen der DIN EN 752 entsprechen und gegen das geförderte Medium, Abrieb und HD-Reinigung resistent sein. Grundsätzlich ist die Mängelfreiheit des geschuldeten Werkes die Bedingung für die Abnahme der Sanierungsleistung. »Über die Verjährungsfrist hinausgehend, ist die Anforderung an die eingesetzte Sanierungstechnik, dass die technische Nutzungsdauer er­reicht wird«, so Timo Breitenbach.

Einbaufehler als Wurzel allen Übels

»Umfrageergebnisse lassen leider ableiten, dass ein hoher Prozentsatz der im Kanal feststellbaren Schäden auf Einbaufehler in der offenen Kanalsanierung zurückzuführen sind«, so der Referent. Einbaufehler könnten u. a. mit der fehlenden Kenntnis der fachgerechten Bauausführung und der unzureichenden Bauaufsicht ­be­gründet werden. »Mit der turnusmäßigen Inspektion der Kanalisation ist bei einigen bereits stattgefundenen, grabenlosen Kanalsanierungen feststellbar, dass offensichtlich vom Planer die falsche Sanierungstechnik vorgesehen und/oder vom Sanierer auf die Einhaltung der notwendigen qualitätssichernden Nebenleistungen verzichtet wurde«, betont Breitenbach.

Falsche Auswahl der Sanierungstechnik

Fehler bei der Kanalsanierung könnten de facto bis in die übergeordnete Bedarfsplanung zur Kanalsanierung zurückverfolgt werden. Wenn bei der Zustandserfassung mittels optischer Inspektion fehlerhafte und/oder unzureichende Kodierungen festgestellt würden, da der Inspekteur nicht mit der Anwendung des zugrundeliegenden Regelwerks vertraut sei, könne das bei nicht erfolgender Kameraüberprüfung durch den Planer dazu führen, dass eine falsche Auswahl der Sanierungstechnik vorgenommen werde. »Im schlimmsten Fall muss mit der Kanalsanierung das Sanierungskonzept grundlegend geändert werden«, so Breitenbach.

»Schwierige Nachweisführung«

Fehler könnten in der Planung und in der Bauausführung entstehen und würden oft erst mit der TV-Abnahme nach Fertigstellung oder vor Ablauf der Verjährung festgestellt. Vielfach sei der Ärger vorprogrammiert. »Dabei kann die zeitintensive Ursachenforschung und mitunter schwierige Nachweisführung eines jeden Schadensfalls zu unwirtschaftlichen Projektergebnissen und zu Unstimmigkeiten zwischen den Projektbeteiligten, dem Bauherren, der eingesetzten Bauleitung und der Baufirma führen«, betont der Referent.


Zahl der Mängelbeseitigungen reduzieren oder vermeiden

»In erster Linie können die Fehler durch die Fachqualifikation und gegebenenfalls Zertifizierung des Personals in der Bauausführung, sowie in der Planung und Bau­leitung, bzw. aller am Kanalsanierungsprozess beteiligten Personen, reduziert werden«, ist Breitenbach überzeugt. In Ausschreibungen zur Kanalsanierung werde deshalb gefordert, dass Bieter mit der Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation und Gütesicherung der Ausführung sicherstellen und nachweisen müssen. Weiterhin würden zusätzlich konkrete Zertifizierungen des vor Ort eingesetzten Personals gefordert.

Unabhängig davon veranlassen Hersteller zudem technikbezogene Anwenderschulungen für das Baustellenpersonal, um die fachgerechte Durchführung laut Herstelleran- und -vorgaben sicherzustellen.

Mängel abwenden

»Die örtliche Bauleitung hat gleichermaßen Sorge zu tragen, Mängel nach Möglichkeit noch vor dem Entstehen zu erkennen und abzuwenden. Hierzu wird der Qualifikation, Zertifizierung und zugleich Berufserfahrung des Bauleiters eine immense Bedeutung zugesprochen, um Abweichungen in der Bauausführung, d. h. in der Anwendung der vielfältigen und komplexen auf dem Markt befindlichen und zugelassenen Sanierungstechniken erkennen zu können. Schon bei der Vergabe von Ingenieurleistungen in der (graben­losen) Kanalsanierung wird der Grundstein für eine mängelfreie Bauleistung gelegt, indem auf die einschlägige Qualifizierung der zur Projektbearbeitung eingesetzten Mitarbeiter hingewirkt wird«, betont Breitenbach.

Preisdruck

Eine Fehlerquelle dürfte auch im Preiskampf begründet sein, der eine qualifizierte Ausführung erschwert. Aufträge erhält in der Regel der »billigste« Anbieter, eine fachgerechte Leistungserbringung wird nicht entsprechend vergütet. Dass Angebots- bzw. Leistungsinhalte pauschalisiert und somit oft nicht richtig verglichen werden oder Qualifikationsnachweise nicht eingefordert werden, werde, so Breitenbach, vielfach mit der vermeintlichen Kosteneinsparung gerechtfertigt. Notwendige Aufwendungen für die Sicherheit der Mitarbeiter erhöhten den Angebotspreis zusätzlich.

Die SAG-Akademie als Bildungsträger fordert Auftraggeber, Bauleitung, Verbände und die güteüberwachenden Institutionen dazu auf, beizutragen, dass Sanierungsfehler reduziert bzw. vermieden werden und will selbst ihren Beitrag dazu leisten.    t

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