Viele Tonnen Sondermüll müssen jedes Jahr mit erheblichen Ressourcen und hohen Kosten entsorgt werden. Der italienische Brecher- und Sieblöffelanbieter MB Crusher will mit seinen Anbaugeräten Entsorgungskosten entscheidend reduzieren helfen und Unternehmen darin unterstützen, aus vermeintlichem Schrott doch wieder wirtschaftliches »Gold« zu entwickeln.
Seit 2001, dem Jahr, in dem der erste MB-Brecherlöffel patentiert wurde, arbeitet das italienische Entwicklerteam mit vielen Unternehmen zusammen, um ihnen die Nutzung des »Sondermülls« zu ermöglichen. Das MB-Team sieht sich dabei wie ein Sporttrainer, der die beste Leistung aus den eigenen Ressourcen schöpfen will. So führt MB eine Gießerei als beispielsweise den Ort an, wo ein Metallproduzent gleich die Basis dessen finden kann, was ihm letzlich eine Kostenreduzierung und das Erhöhen der eigenen Erträge ermöglicht.
Heute lässt sich vielfach mit MB-Anbaubrecherlöffeln dort, wo Abfälle aus Gusseisen, Stahl, Leicht- und Buntmetallen sowie Schlacke und Gießereischmutz aus nicht wiederverwendbaren Formen und Kernen entstehen, der Recyclingkreislauf vor Ort lenken. Die handlichen Kompaktmodelle der MB-Serie wurden speziell für geschlossene oder kleine Umgebungen entwickelt.
Gussabfälle, feine Gussteile, Metallspäne und Schlacke werden zerkleinert und gesiebt, um unmittelbar wieder in den Produktionszyklus integriert zu werden. MB verweist auf eigene Berechnungen, wonach es heute bereits möglich sei, mehr als 85 % des Abfallmaterials wiederzugewinnen und anschließend wiederzuverwenden.
Das selbstgesetzte Ziel von MB Crusher ist es, ein wahrer »Geschäftsbeschleuniger« für die eigenen Kunden zu sein: Sieblöffel nehmen umfassende Materialmengen auf, sortieren diese schnell für verschiedene Wiederverwendungen und liefern hochwertiges und wertvolles Material, das für die Bedürfnisse von Baustellen und Straßenbauarbeiten verwendet werden kann.
Auch in Sachen Service will MB auf Verlässlichkeit setzen, die 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche garantiert wird. tü §