Bremer Inkasso: Was tun, wenn der Schuldner verschwunden ist?

Wohl jeder Unternehmer freut sich, wenn ein Geschäft zur Zufriedenheit beider Seiten abgeschlossen wurde und die Rechnung auf den Weg gebracht werden kann. Umso größer und verständlicher ist dann der Ärger, wenn sie ein paar Tage später mit dem gestempelten Zurück-Vermerk der Post: »Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln« wieder im eigenen Briefkasten landet. »Wenn dann auch alle Versuche scheitern, den Kunden wenigstens telefonisch zu erreichen, ist nach meiner Erfahrung die Ratlosigkeit bei vielen Unternehmern groß, ob und wie man den Schuldner dennoch aufspüren kann«, erläutert Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

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Der naheliegendste Versuch, den Schuldner ausfindig zu machen, erfolgt bei den meisten Unternehmen über das Internet. Geben die Homepage des Schuldners oder eventuelle »Auftritte« in den sozialen Netzwerken noch wichtige Informationen zu seinem Unternehmen bzw. zu seiner Person preis? Hat diese erste Suche nichts Neues ergeben, gilt es, schleunigst weitere Schritte einzuleiten.

Rechtsdienstleister einschalten

Bei unbezahlten Rechnungen liegen die Nerven schnell blank, erst recht, wenn die Rechnung nicht einmal zugestellt werden kann. Dann ist die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters ein erster möglicher Weg. Für Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen gehört die Recherche zur Alltagsroutine. Mit der Beauftragung eines Rechtsdienstleisters lassen sich Nerven sparen, und man erhält eine erste Einschätzung der realistischen Möglichkeiten, einen Schuldner ausfindig zu machen. Gestaltet sich eine erste Prognose positiv, sollte der Rechtsdienstleister mit der Ermittlung des Schuldners beauftragt werden. Neben der routinemäßigen Ermittlung sind Rechtsdienstleister auch in der Lage, die von den unterschiedlichsten Behörden und Stellen erhaltenen Daten richtig auszuwerten.

Wer als Gläubiger selbst tätig werden möchte, sollte folgende Schritte gehen:

Gewerbeanfrage stellen

Da einem Unternehmer bei einem gewerblichen Kunden selten dessen private Adresse bekannt ist, sollte eine Anfrage beim Gewerbeamt gestellt werden. Auch wenn sich der Schuldner nicht mehr in seinen Geschäftsräumen aufhalten sollte, kann es durchaus sein, dass er unter der Privatanschrift anzutreffen ist. Über diese gibt eventuell die kostenpflichtige Gewerbeanfrage einen Hinweis.

Handelsregisterauszug anfordern

Ist das schuldnerische Unternehmen im Handelsregister vermerkt, ergibt sich daraus die Geschäftsanschrift. Es kann dann versucht werden, die Rechnung an die im Handelsregister vermerkte Adresse zustellen zu lassen. Sollte dort eine Zustellung nicht erfolgreich sein, kann ggf. unter der Privatadresse des eingetragenen Geschäftsführers eine Zustellung veranlasst werden. Der Handelsregisterauszug kann beispielsweise bei handelsregister.de online eingesehen oder beim Amtsgericht angefordert werden. Bis auf die Firmenrecherche und den Abruf von Veröffentlichungen fallen für alle anderen Abrufe Kosten an.

Bei Privatpersonen zum Einwohnermeldeamt

Ist man persönlich mit der Online-Suche o. ä. nicht weitergekommen, kann bei schuldnerischen Privatpersonen eine kostenpflichtige Anfrage beim jeweiligen Einwohnermeldeamt der Stadt ein nächster Schritt sein. Die Kosten richten sich nach dem Auskunftsaufwand.

Ermittlungsdienst einschalten

Wenn Schuldner ihre »sieben Sachen« packen, ihr bisheriges Zuhause verlassen und z. B. bei Freunden oder Bekannten unterkommen, dann melden sie sich in der Regel nicht um und bleiben weiter unter der bisherigen Adresse gemeldet. Häufig wird die Post nach wie vor an die offiziell bekannte Meldeadresse zugestellt und stapelt sich im Briefkasten, weil der Schuldner sie nicht abholt. Das wiederum kann lange so gehen, wenn keine Mitteilung darüber erfolgt, dass der Aufenthaltsort des Empfängers nicht mehr mit seiner Meldeadresse übereinstimmt. Nicht selten herrscht diesbezüglich im Umfeld solcher Schuldner eine gewisse Nachlässigkeit bis zum »Decken« des Schuldners durch Schweigen. Die Einschaltung eines Ermittlungsdienstes kann angeraten sein. Durch ihn durchgeführte Datenbankabfragen und Recherchen im Schuldnerumfeld führen nicht selten zum Auffinden des Schuldners. Mitunter kommt zutage, wie der Schuldner den Lebensunterhalt bestreitet.

Ununterbrochene Datenbankabfrage

Haben die aufgeführten Wege zu keinem positiven Suchergebnis geführt, kann eine permanente Datenbankabfrage beauftragt werden. Dabei wird alles, was über den Schuldner an Daten bekannt ist, mittels unterschiedlicher Datenbanken überwacht. Die betreffende Person durchläuft dabei mehrmals in der Woche einen Bestand von mehreren Millionen ermittelter Personen. Der Bestand wird zudem permanent mit anderen Datenbanken wie externen Umzugs-, Adress- und Auskunftei-Datenbanken abgeglichen. Sobald es im Leben des Schuldners ein Ereignis gibt, das mit der Einspeisung von Daten in eine dieser Datenbanken verbunden ist, wie die An- oder Ummeldung eines Autos, reagiert das System und ermöglicht das Aufspüren des Schuldners. Der gewünschte Überwachungszeitraum ist frei bestimmbar, die dafür anfallenden Kosten variieren.

Wirtschaftsauskunft einholen

Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, die Wirtschaftsauskünfte sowohl zu Privatpersonen als auch zu Unternehmen anbieten. Bei der SCHUFA kann beispielsweise die Kreditwürdigkeit privater Schuldner abgefragt werden. Das Abfragevolumen sowie die unterschiedlichen gewünschten Abfragemerkmale bestimmen die Höhe der zum Ansatz gebrachten Gebühren. Für Rechtsdienstleister wie Anwälte oder Inkassounternehmen ist die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsauskunfteien, die Auskünfte zu Privatpersonen und zu Unternehmen vorhalten, unerlässlich. Nicht selten sind diesen neueste Anschriften schon bekannt, sodass eine kurze Online-Abfrage dort zum Erfolg führen kann.    t

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