Ist vor Ort mit Fuß- oder Beinverletzungen zu rechnen, muss ein Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Schutzschuhe zur Verfügung zu stellen, die der EU-Norm DIN EN ISO 20345:2011 entsprechen. Diese besitzen eine Zehenschutzkappe für hohe Belastungen, die gegen Stoßwirkungen von bis zu 200 J schützt und Quetschungen von bis zu 15 000 N widersteht – die Krafteinwirkung eines Kleinwagens, der die…