Im neuen Katalog finden sich mehr als 50 Produkte und Maßnahmen, die den Arbeitsschutz über die gesetzlichen Vorgaben hinaus optimieren und bei deren Anschaffung Unternehmen mit einem finanziellen Zuschuss der BG BAU rechnen können.
»Mit den Arbeitsschutzprämien unterstützen wir unsere Mitgliedsunternehmen aktiv dabei, Arbeit sicherer und gesünder zu gestalten und dadurch den Arbeitsschutz zu verbessern«, erklärt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. »Wir haben die individuelle Summe, die pro Kalenderjahr gefördert werden kann, in diesem Jahr weiter erhöht. Außerdem gibt es nun die Möglichkeit, diese Summe über mehrere Jahre hinweg anzusparen. So können künftig gerade auch kleinere Mitgliedsunternehmen von der finanziellen Unterstützung bei größeren Anschaffungen profitieren, da sie die Summe über mehrere Jahre hinweg splitten können.« Ziel sei es, mit dem Angebot möglichst viele Mitgliedsunternehmen zu erreichen.
Prävention von Absturzunfällen
Ein Förderschwerpunkt liegt in diesem Jahr auf Arbeitsmitteln zur Prävention von Absturzunfällen. So bezuschusst die BG BAU zum Beispiel die Anschaffung des »Systemintegrierten Seitenschutzes im Gerüst« oder des »Temporären Lifeline-Systems mit Höhensicherungsgerät und Auffanggurt«. Beide sollen tödliche Absturzunfälle verhindern. Auch der Kauf von »Ein-Personen-Gerüsten« und »Kleinsthubarbeitsbühnen« werden in ihrer Anschaffung durch die BG BAU gefördert, tragen sie doch ebenfalls dazu bei, Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen sicherer zu machen.
Abbiegeassistenzsysteme neu in der Förderung
Darüber hinaus unterstützt die BG BAU die Anschaffung mehrerer Arbeitsmittel in den Kategorien »Staub und Gefahrenstoffe«, »UV-Strahlung«, »Körperliche Belastung«, »Elektrische Gefährdung«, »Lärm« und für den Umgang mit Maschinen. Erstmalig im Jahr 2020 wird die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen (über 3,5 t) mit Abbiegeassistenzsystemen gefördert. Je nach Mitgliedsbeitrag steht jedem Unternehmen eine Fördersumme von 100 Euro bis 20 000 Euro pro Jahr zur Verfügung. t