VR Smart Finanz AG Investitionen mittels Fremdfinanzierung: Welche Optionen Unternehmen haben

Für 2026 und 2027 wird erstmals seit 2020 wieder ein Wachstum des Bauvolumens vorausgesagt. Auch dank des Infrastruktur-Sondervermögens der Bundesregierung. Ein guter Zeitpunkt also, um wieder über Investitionen nachzudenken. Eine kluge Finanzierung ist dabei der Schlüssel. Ob Kredit, Leasing oder Mietkauf: Der entscheidende Vorteil einer Fremdfinanzierung ist, dass ausreichend Liquidität für weitere unternehmerische Entscheidungen erhalten bleibt.

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: VR Smart Finanz AG

Wenn sich Bauunternehmen für eine Fremdfinanzierung von Investitionen entscheiden, wählen sie nicht selten eine Kreditfinanzierung. Das ist nachvollziehbar, stellt der Kredit doch sicherlich die bekannteste Fremdfinanzierungsform dar. Zudem ist er grundsätzlich bei allen Banken abschließbar. Das Kapital über einen Kredit ist nicht zweckgebunden, sondern frei verfügbar und die Zinszahlungen können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden – optimal, um Aufträge vorzufinanzieren, kurzfristige Engpässe zu überbrücken oder Marktchancen zu nutzen.

Für Investitionen ist eine Objektfinanzierung wie Leasing oder Mietkauf hingegen oft sinnvoller. Denn beim Kredit werden in der Regel Sicherheiten verlangt und die Bonität des Bauunternehmens zugrunde gelegt. Bei einem Leasing- oder Mietkaufvertrag dient hingegen das Finanzierungsobjekt selbst als Sicherheit. Das wirkt sich positiv auf die Konditionen aus. Eine Investition über Leasing oder Mietkauf ist daher häufig günstiger als über einen Kredit. Hinzu kommt, dass sich über diese Finanzierungsformen nahezu alle gewerblichen Objekte ohne Eigenkapitaleinsatz finanzieren lassen und somit auch größere Anschaffungen liquiditätsschonend umsetzbar sind. Gleichzeitig werden die Kreditlinien geschont. Um zu entscheiden, welche der beiden Lösungen jeweils sinnvoll ist, sollten die gewünschte Nutzung des Objekts, steuerliche und bilanzielle Effekte sowie die Optionen zum Vertragsende berücksichtigt werden.


Leasing: Die bilanzneutrale Finanzierung

Eine Finanzierung über Leasing ist sinnvoll, wenn das Objekt nur für einen begrenzten Zeitraum genutzt, aber nicht erworben werden soll. Das ist meist dann der Fall, wenn es technisch schnell überaltert oder an Wert verliert. Eigentümer des Finanzierungsobjekts ist die Leasinggesellschaft, die es dann auch bilanziert. Der Leasingnehmer zahlt mit der Leasingrate also lediglich für die Nutzung während der Vertragslaufzeit. Die Leasingraten kann er als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Bei Vertragsende sind je nach Vertragskonstellation verschiedene Szenarien möglich, wie beispielsweise eine Vertragsverlängerung, Kauf oder Rückgabe des Leasingobjekts.

Mietkauf: Der liquiditätsschonende Erwerb

Wenn Bauunternehmen hingegen ein Objekt dauerhaft in das Eigentum übernehmen möchten, etwa weil es lange genutzt werden soll, ist Mietkauf die passende Lösung. Gerade bei werthaltigen und langlebigen Baumaschinen kann dies attraktiv sein. Steuerlich entspricht Mietkauf einem Ratenkauf, bei dem das wirtschaftliche Eigentum bereits zu Vertragsbeginn beim Unternehmen liegt. Das bedeutet: Das Objekt wird im Anlagevermögen erfasst und über die betriebsübliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die enthaltenen Finanzierungszinsen kann das Bauunternehmen als Betriebsausgaben geltend machen. Das Vertragsende ist klar geregelt: Mit Zahlung der letzten Rate geht das Objekt automatisch auch juristisch in das Eigentum des Betriebs über. Je nach Anbieter lassen sich nicht nur neue, sondern auch gebrauchte oder rückwirkend angeschaffte Objekte über Mietkauf finanzieren. Aber nicht nur die Wahl der Finanzierungsform ist von Bedeutung. In der Praxis ist oft ebenso wichtig, wie schnell der Finanzierungsbetrag zur Verfügung steht, um etwa eine defekte Maschine schnell ersetzen oder einen Auftrag zwischenfinanzieren zu können. Die Volksbanken Raiffeisenbanken ermöglichen beispielsweise Kredit- oder Mietkauffinanzierungen, bei denen die Entscheidung noch im Beratungsgespräch fällt und die Auszahlung kurz darauf erfolgt. 

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