Soka-Bau verstärkt Zusammenarbeit mit dem Zoll im Kampf gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit

Die Bauwirtschaft ist vergleichsweise stark von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit betroffen. Soka-Bau hat aus diesem Grund bereits in der Vergangenheit mehrere Maßnahmen ergriffen. Jetzt arbeitet Soka-Bau auch intensiver mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Zoll zusammen.

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Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbstständigkeit und unerlaubte Arbeit­nehmerüberlassung führen zu Wettbewerbsverzerrungen und prekären Arbeitsverhältnissen. Durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung entsteht ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden, von dem insbesondere die öffentlichen Finanzen und sozialen Sicherungssysteme betroffen sind.


Außerdem werden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung legale Beschäftigungsverhältnisse vermindert, Arbeitskräfte ausgebeutet und die Ausbildung von qualifizierten Nachwuchskräften vernachlässigt. Die durch den Zoll aufgedeckten Schadenssummen in der Baubranche (aus Ermittlungs­verfahren wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) beliefen sich im Jahr 2016 auf rund 417 Mio. Euro. Um legale Beschäftigung zu fördern, dem tarifvertraglichen Auftrag entsprechend einen vollständigen und fristgerechten Einzug der Sozialkassenbeiträge zu gewährleisten sowie vergleichbare Wettbewerbs­bedingungen für alle Bau­betriebe herzustellen, überprüft Soka-Bau die Ein­haltung des Mindestlohns, unterstützt beim Nachunternehmereinsatz und wirkt in regionalen Bündnissen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung mit. Die Kooperation mit dem Zoll wurde jetzt verstärkt: Aktuell werden für die Risikoanalyse des Zolls eigene Datenauswertungen geliefert, damit dieser noch gezielter als bisher gegen Missstände vorgehen kann.

Unter dem Dach von Soka-Bau sind zwei Einrichtungen der Tarif­vertragsparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).  §