Das Verfahren stellt sicher, dass alle Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers – unabhängig davon, bei welchem Betrieb er sie erworben hat – zusammengefasst und übertragbar gemacht werden. Zudem ist der Urlaub auch noch im kompletten Folgejahr verfügbar. Wenn nach Ablauf dieses Jahres Urlaubstage verfallen sein sollten, zahlt Soka-Bau auf Antrag eine Entschädigung für die verfallenen Ansprüche aus. Ein solches Modell gibt es nur in der Bauwirtschaft. Für den Arbeitgeber bietet dies zusätzliche Flexibilität bei der Gewährung des Urlaubs.
Dafür zahlen die Baubetriebe einen festen Anteil der Bruttolohnsumme an Soka-Bau. Nimmt der Arbeitnehmer Urlaub – gleichgültig bei welchem Arbeitgeber – erstattet Soka-Bau dem Arbeitgeber die Urlaubsvergütung. Ein System, von dem im vergangenen Jahr rund 82 000 Arbeitgeber und mehr als 850 000 in- und ausländische gewerbliche Arbeitnehmer der Baubranche profitiert haben. Das Urlaubsverfahren stellt zudem sicher, dass ausländische Arbeitnehmer im Rahmen der Entsendung nach Deutschland ihren Urlaub und mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn erhalten und somit Wettbewerbsgleichheit hergestellt wird.
Ohne das Urlaubsverfahren könnten Arbeitnehmer mit einer Beschäftigungszeit von weniger als sechs Monaten keinen vollen Urlaubsanspruch erwerben. Sie würden vom Arbeitgeber lediglich eine Abgeltung für die offenen Urlaubstage erhalten. Wäre ein Arbeitnehmer sechs Monate oder länger im Betrieb, müsste der Arbeitgeber ihm einen vollen Jahresurlaub gewähren, liefe dann aber Gefahr, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, wenn der Arbeitnehmer kurze Zeit später den Betrieb verlässt.
Unter dem Dach von Soka-Bau in Wiesbaden sind zwei Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK). t