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GMT: Automatisches Druckrohr setzt auf Alleinstellungsmerkmale

Seit der Firmengründung im Jahre 2002 zählt die Vermietung von Drehbohranlagen, Verrohrungsanlagen, Bohrrohren und dazu­gehörendem Bohrwerkzeug zu dem Kerngeschäft der Firma GMT – Gesellschaft für Maschinentechnik.

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Die Kunden des Unternehmens aus Oberhausen sitzen in ganz Europa und sind im Spezialtief- sowie Brunnenbau tätig. Als neue technische Errungenschaft hat GMT ein eigenes automatisches Druckrohr entwickelt und patentieren lassen – den »Power Snap«.

Für den Fall, dass ein Kunde einen Engpass an Maschinen oder Bohrzubehör haben sollte, steht der GMT-Mietpark ergänzend zur Verfügung. Zu diesem zählen derzeit eine Bauer-Drehbohranlage des Typs BG30H, eine Delmag RH18/200 (mit eigenem Maschinist) sowie Bohrwerkzeuge für Durchmesser von 620 mm bis 2 000 mm. Und auch der neue Power Snap kann gemietet werden. Neben den allgemeinen Vorteilen eines automatischen Druckrohrs wie der Arbeitssicherheit und dem effizienteren Arbeiten auf der Baustelle hebt Geschäftsführer Michael Grzeszick ein Angebotsmerkmal des Power Snap heraus: »Wir haben bei der Preisfindung zusätzlich eine Servicepauschale für Verschleißteile herausgearbeitet. Dies bedeutet, dass bei Rücklieferung keine Reparaturkosten für den Mieter entstehen. Das ist einmalig für ein Maschinenanbauteil.«


»Steigende Nachfrage nach automatischen Druckrohren«

Das automatische Druckrohr ist aktuell in den Durchmessern 750 mm, 880 mm, 1 180 mm und 1 500 mm verfügbar. Weitere Durchmesser sind nach Anbieterangaben in Planung. »Die steigende Nachfrage unserer Kunden nach automatischen Druckrohren hat uns dazu bewogen, ein eigenes, autarkes, automatisches Druckrohr zu entwickeln, das nach anderthalbjähriger Testzeit auf diversen Baustellen nun seine Serienreife erhalten hat«, berichtet Geschäftsführer Grzeszick. So kam der Power Snap Ø 880 auf einer Baustelle in Hamburg-St. Georg zu einem dreimonatigen Baustelleneinsatz. Dort wurde in einer engen Seitenstraße zwischen zwei Wohngebäuden zahlreiche Bohrpfähle gebohrt.     §

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