Zur Wahrheit gehört, dass ein BG-Aufsichtsbeamter der Baufirma das Leben zur Hölle machen kann: »Deine Palettengabel ist nicht abgesenkt, am Gerüst fehlt der Seitenschutz, der Maschinist war nicht angeschnallt, der Typ da hinten trägt keine Schutzbrille, die Leiter hat nur Sprossen statt Stufen, im Verbandskasten liegen Schokoriegel statt Pflaster und im Bauwagen liegt eine zerlumpte Fußmatte, die gegen die geltenden Sicherheitsvorgaben verstößt.« Alles, was nicht vorschriftenkonform ist, wird vermerkt und schriftlich bemängelt. Und stellt der Kontrolleur schwerwiegende Mängel fest, die insbesondere die Sicherheit der Mitarbeiter betreffen, kann er ohne großes Gerede die kompletten Bauaktivitäten stoppen lassen, bis die Mängel beseitigt wurden. Grundsätzlich gilt, dass die Erstkontrolle beratend erfolgt. Ändert sich daraufhin nichts, drohen Strafzahlungen – außerdem kann der darauffolgende Baustellen-Besuch dann auch bereits in Begleitung von Polizeibeamten erfolgen. Was wir uns an dieser Stelle fragen müssen: Ist dieser Firlefanz wirklich notwendig? Und die (manchmal vielleicht schmerzliche) Antwort lautet: Ja, und wie! Der erklärte Auftrag für die BG-Beamten lautet sicherzustellen, dass die Bauvorschriften und Sicherheitsstandards eingehalten werden – oder etwas pathetischer ausgedrückt, man will Leben schützen.