Aebi: Smart arbeiten, nachhaltig wirtschaften

Aebi Schmidt kündigt für die GaLaBau Fahrzeugtechnik rund um smartes und nachhaltiges Arbeiten an. Der Aebi MT750 mit Semi-Hydrostat will beispielsweise die Vorteile von hydrostatischem und mechanischem Fahrantrieb in einem Fahrzeug vereinen. Der neue Aebi TT281 soll als ein gutes Beispiel gesehen werden, wenn es darum geht, Wirtschaftlichkeit, High-Tech und Komfort miteinander zu vereinen. Und auch der kleiner Bruder TT211 ist auf dem Messestand vertreten.

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Der Transporter Aebi MT750 fährt stufenlos von 0 bis 20 km/h, was Mäharbeiten bei langsamen Geschwindigkeiten geradezu zum Kinderspiel werden lasen soll – auch bei nur 100 Metern in einer Stunde. Durch die Umschaltung auf den mechanischen Fahrantrieb sind auch hohe Geschwindigkeiten für den Transporter möglich. Die Fahrt zum nächsten Arbeitseinsatz erfolgt nicht nur schnell, sondern auch mit geringerem Kraftstoffverbrauch im Vergleich zu einem hydrostatischen Fahrantrieb. Den neuen Aebi TT281 sieht der Anbieter ebenso als ein gutes Beispiel, wenn Wirtschaftlichkeit, High-Tech und Komfort miteinander vereint werden sollen. Der Hanggeräteträger ist nicht nur ein Partner wenn es um die Grünflächenpflege geht, sondern findet auch im Winterdienst Anwendung. Intelligente Technik wie z. B. Koppelungen unterstützen den Fahrer beim Arbeiten und erhöhen die Sicherheit. Funktionen lassen sich per Knopfdruck auslösen, während man aufs Fahren konzentriert bleibt und dabei schnellere Wendemanöver fährt. Ausgestellt wird der 109 PS starke Terratrac mit einem Schneepflug des Typs Schmidt Tarron Compact und einem Traxos-Streuer.


Auch sein kleiner Bruder, der TT211, ist auf dem Messestand vertreten.

Vor zwei Jahren feierte der Aebi EC auf der GaLaBau bereits Premiere und darf auch in ­diesem Jahr nicht fehlen. Der Elektro-Geräteträger, der unbemannt (Aebi EC130) als auch mit Schalensitz (Aebi EC170) erhältlich ist, ist dort im Einsatz, wo eine kompakte, wendige und ökologische Lösung gefragt ist. Vom Winterdienst im Innenstadtbereich, auf Parkplätzen oder auf Sportanlagen bis zum Mulchen an steilen Lärmschutzwällen oder in Weinbergen.     §

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