Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen endgültig abgewendet

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Die Versicherungsfreiheit wäre im Dezember 2012 ausgelaufen, so dass erneut eine Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen drohte, die enorme Mehrkosten für das Baugewerbe bedeutet hätte.


Bereits 2007 mussten europäische Vorgaben der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Dem ZDB war es damals gelungen, dass die von versicherungsfreien Baumaschinen verursachten Unfälle durch den »Entschädigungsfond für Schäden aus Kraftfahrzeug-Unfällen (Verkehrsopferhilfe)« abgedeckt werden. Daher musste für diese Fahrzeuge keine Versicherung abgeschlossen werden. Die Regelung wurde vom Gesetzgeber aber bis Dezember 2012 befristet. Der ZDB hatte sich gemein­sam mit dem Deutschen Bauernverband und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie an das Bundesjustizministerium gewandt, um auch künftig auf eine Pflichtversicherung für Baumaschinen verzichten zu können. In einem ersten Schritt war erreicht worden, dass der Bundestag einer Verlängerung der Ausnahme um zwei Jahre, bis 2014, zustimmte. Nach intensiven Gesprächen des ZDB mit Versicherungswirtschaft und Bundesjustizministerium verabschiedete der Bundestag nun ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften, dem auch der Bundesrat bereits zugestimmt hat. »Darin ist nun eine dauerhafte Ausnahme von der Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen enthalten«, so Pakleppa.

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