Übertragung der E-Bilanz mit »Bau für Windows«

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Das Programm erlaubt die elektronische Einreichung von Steuerbilanz sowie von Gewinn- und ­Verlustrechnung an die Finanzbehörden. »Bau für Windows« berücksichtigt die von den Finanzbehörden vorgegebenen Taxonomien (Datenschemata für Jahresabschlussdaten). Die elektronische Unternehmenssteuerbilanz wird vom Bundesfinanzministerium eingeführt, um Erstellung, Übertragung und Bearbeitung der Bilanzen zu erleichtern. Unternehmen sind künftig gehalten, die Steuerbilanz – wie die Umsatzsteuervoranmeldung und die Lohnsteuermeldung – elektronisch an das Finanzamt zu übertragen. Wirksam ist die E-Bilanz ab dem ersten Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2012 beginnt. Gibt es zunächst noch eine Karenzzeit, ist die elektronische Übertragung ab 2014 verpflichtend.

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