Mittelstandsförderung mit Sondermitteln der Europäischen Investitionsbank

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Unternehmen können zinsverbilligte Finanzierungsmittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Anlagevermögen erhalten. Die Zinsverbilligung beträgt dabei je nach Laufzeit der Finanzierung zwischen 0,5 % und 1,0 %. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. »Mit dem EIB-Programm geben wir deutschen klein- und mittelständischen Unternehmen ohne regulatorische Hemmnisse Geldmittel für ihren individuellen Investitionsbedarf an die Hand. Unsere ­Geschäftsprozesse und unser Produktportfolio sind speziell an den Bedürfnissen des Mittelstandes ausgerichtet. Wir begleiten den Mittelstand mit den passenden Finanzprodukten und erschließen damit neue Wachstumspotentiale«, sagt Thomas Stahl, Geschäftsführer von De Lage Landen in Düsseldorf.


Die Finanzierungsmittel können von kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne büro­kratischen Aufwand abgerufen werden. »Der Kreditnehmer muss lediglich die Vergabekriterien erfüllen, den Finanzierungsantrag ausfüllen und eine weitere Unterschrift leisten«, so Stahl. »Wir übernehmen die Rolle eines Subventionslotsen und erledigen das gesamte Prozedere der Antragbearbeitung.«


Die Überprüfung der Bonität und der Berechtigung des Antragstellers übernimmt ebenfalls De Lage Landen. »Die Kreditentscheidung erfolgt dementsprechend schnell und unbürokratisch«, so Stahl. Die Vergabekriterien sind einfach, die Fördermittel nicht branchengebunden. Der Kunde braucht seinem Händler oder Hersteller lediglich signalisieren, dass er Fördermittel in Anspruch nehmen will. De Lage Landen kauft das Objekt für den Kunden, erhält die dafür notwendigen Mittel über die EIB und ist somit in der Lage, dem Kunden eine zinsgünstige Finanzierung zu bieten.


Typisch für assetbasierte Objektfinanzierungen ist, dass in der Regel nur das Investitionsobjekt zur Besicherung der Finanzierung dient und somit keine weiteren Sicherheiten wie Hypotheken oder Bürgschaften herangezogen werden.


 

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