FML: Das »kleine ABC« des Leasing

Produktivität und Innovation sind für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens entscheidend. Daher ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben. Vor allem Hard- und Software bzw. komplette IT-Systeme sind oft nach wenigen Jahren schon veraltet. Leasing hilft, gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, mittel­ständischen Unternehmen dabei, wettbewerbsfähig zu bleiben. Leasing bietet sich als eine kapitalschonende Finanzierungsmethode an und hilft, eine rentable Investition innerhalb eines rasanten Modernisierungszyklus’ zu tätigen. Ralf Marquardt, Geschäftsführer der Hamburger Leasinggesellschaft FML, erläutert die wichtigsten Leasing-Begriffe.

 

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Als Pluspunkt von Leasing gelte, so unterstreicht Marquardt, dessen Bilanzneutralität. »Die geleasten Objekte tauchen weder auf der Aktiv-, noch auf der Passivseite einer Bilanz auf. Bilanzkennzahlen – wie die Eigenkapitalquote – bleiben damit, anders als bei einer Kreditfinanzierung, unverändert. Darüber hinaus kann der Leasingnehmer die Leasingaufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbuchen.«


Laufzeit und Leasingraten

Der Leasingvertrag muss über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen werden. Dafür ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Objektes ausschlaggebend, die sich nach den amtlichen Abschreibungstabellen richtet. »Die Leasing-Vertragsdauer muss zwischen 40 % bis 90% der AfA-Zeiten liegen«, ­betont der Geschäftsführer. Leasingraten sind Betriebsausgaben für die Nutzung eines Objekts, die beim Leasingnehmer voll abzugsfähig sind. Dabei gibt es Unterschiede: Leasingraten können linear (gleichbleibend), progressiv (im Verlauf zunehmend), degressiv (im Verlauf abnehmend) oder saisonal (mit nutzungsspezifischen Intervallen) aufgesetzt werden.

Vertrag

Leasingverträge werden über eine feste Vertragslaufzeit abgeschlossen, daher ist es wichtig, sich vorher Gedanken über die tatsächliche Nutzungsdauer zu machen. Aus betriebsbedingten Gründen ist es möglich, Leasingobjekte auch vorzeitig auszutauschen. Besonders im Bereich der Bürokommunikation kann das wegen der technologischen Innovationen von Vorteil sein. Stellt es sich dagegen heraus, dass die Objekte doch noch länger benötigt werden, so ist auch eine Verlängerung der Vertragslaufzeit oder ein Kauf der Leasingobjekte möglich.

Mietkauf

Der Mietkauf entspricht im Wesentlichen der bekannten Darlehensfinanzierung. Die Bilanzierung erfolgt beim Mietkäufer, d. h. er aktiviert das Objekt in seiner Bilanz und kann entsprechende Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. Der Mietkäufer ist von Beginn an wirtschaftlicher Eigentümer. Im Gegensatz zum Leasing ist der Mietkauf damit nicht bilanzneutral und die Mietkaufraten sind nicht voll als Betriebsausgaben geltend zu machen. »Am Ende der Laufzeit geht mit der Zahlung der letzten Rate dann auch das juristische Eigentum automatisch an den Mietkäufer über«, so Marquardt.

Mobile Leasingobjekte

Grundsätzlich kann man alle mobilen Investitionsgüter leasen. Neben Produkten mit schnellen Innovationszyklen, wie IT und Kommunikationstechnik, eignet sich gewerbliches Leasing auch bei Objekten mit langen Abschreibungslaufzeiten wie Büro- und Geschäftseinrichtungen. Hier kann über Leasing der Abschreibungszeitraum verkürzt und so der tatsächlichen – oft kürzeren – Nutzungsdauer angepasst werden. »In Kernbereichen der betrieblichen Investitionen, z. B. in Maschinen, lassen sich über Leasing oft entscheidende Liquiditätsspielräume gewinnen. Leasing belastet weder die eigenen Banklinien, noch das Eigenkapital und bietet außerdem über die gesamte Laufzeit eine feste Kalkulationsgröße«, betont Ralf Marquardt.

Restwert

Sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten während der Leasingdauer nicht durch Zahlung der Leasingraten getilgt worden, spricht man von einem Restwert. Bei dem im Vertrag ausgewiesenen Restwert handelt es sich lediglich um eine kalkulatorische Größe, die sich aus Objektwert, Höhe der monatlichen Rate und Laufzeit ergibt.

Teilamortisationsvertrag

Die Teilamortisation ist eine Leasingform, die sich dann empfiehlt, wenn das Objekt besonders wertbeständig oder im Restwert genau bestimmbar ist. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Leasingobjekts werden während der Grundmietzeit nur zu einem vorher festgelegten Prozentsatz amortisiert. Am Ende verbleibt meist ein Restwert (»Restwert-Leasing«). Liegt am Ende der Laufzeit der kalkulierte Restwert unter dem Marktwert, kommt in der Regel der Leasingnehmer für die Differenz auf. Ein zu niedrig angesetzter Restwert führt dagegen zu hohen Monatsraten.« Es ist daher wichtig, den Restwert möglichst marktgerecht zu kalkulieren. Zum Ablauf der vereinbarten Leasingdauer, kann der Leasingnehmer mit dem Leasinggeber aber auch eine Verlängerung des Vertrages oder den Kauf des Objektes vereinbaren«, erläutert Marquardt.

Vollamortisationsvertrag

Im Gegensatz zur Teil- ermögliche, so Marquardt weiter, die Voll­amortisation dem Leasingnehmer eine schnelle ­Tilgung der Kosten (bis 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer). Außerdem decke die Leasingrate nicht nur die Anschaffungs- und Nebenkosten, sondern auch die Finanzierungs- und Gewinnanteile des Leasinggebers. »Ist die Leasingdauer beendet, hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Objekt zurück zu geben, zu kaufen oder den Mietvertrag zu verlängern«, so der Geschäftsführer.    §

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