Eberle-Hald: »Ein bisschen in der Vorreiterrolle«

Die Stadt Stuttgart setzt auf Elektro-Radlader von Kramer. Torsten Schuckert, Prokurist des Bau­maschinenspezialisten eberle-hald, übergab jetzt die beiden ersten 5055e, die künftig vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt genutzt werden.

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Die 4-Tonner sollen vor allem in lärm­sensiblen Bereichen zum Einsatz kommen und sind ein Beitrag zur Reduzierung der hohen Feinstaubbelastung in der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Bei handgeführten Geräten hat Stuttgart bereits auf Elektroantrieb umgestellt. »Wir haben uns nun auch an größere Maschinen herangetraut und sehen uns damit ein bisschen in der Vorreiterrolle«, sagte der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau bei der Übergabe. Der erste elektrisch betriebene Radlader seiner Klasse wartet ebenso durch emissionsfreien, geräuscharmen Antrieb wie durch hohe Wendigkeit dank Allradlenkung, enorme Stapelnutzlast von 1,75 t und lange Akkulaufzeit. Der 5055e verspricht unabhängig vom Ladestand stets die gleiche Leistung und hält nach Anbieterangaben bis zu fünf Stunden durch, bis er wieder an die Steckdose muss.


Torsten Schuckert betonte, dass die Stadt Stuttgart mit den beiden Elektro- Radladern von Kramer – auch im Wortsinne – ausgezeichnete Maschinen erworben habe. Dem 5055e war auf der Bauma 2016 der Innovationspreis verliehen worden. Im Raum Stuttgart ist eberle-hald exklusiver Händlerpartner der Kramer-Werke und lässt dort regelmäßig seine Fachkräfte schulen, sodass sie ständig auf dem neuesten Wissensstand sind.

»Wenn von Elektro-Ladern die Rede ist, soll man Kramer meinen«, beschrieb Matthias Aicheler das Ziel des Pfullendorfer Baumaschinenherstellers. Der Market Development Manager stellte neben der Verringerung des CO₂-Fußabdrucks insbesondere die hohe Wirtschaftlichkeit des 5055e heraus. Schon ab 2 500 Betriebsstunden sei der Break-even erreicht, weil die im Vergleich zu dieselbetriebenen Radladern höhere Anfangsinvestition durch deutliche Einsparungen bei Betriebs- und Wartungskosten rasch ausgeglichen werde.    §

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