Bobcat reicht Klage gegen Caterpillar ein

Kürzlich hat die Bobcat Company darüber informiert, dass mehrere Patentverletzungsklagen gegen die Caterpillar Inc. eingereicht wurden – sowohl in den USA und Deutschland als auch beim Patentgericht der Europäischen Union (EU). Der Vorwurf: Caterpillar soll insgesamt 14 Patentrechte verletzt haben, die sich insbesondere auf den Kompaktmaschinen- und Komponentensektor von Bobcat beziehen. Das bauMAGAZIN hat Caterpillar im Vorfeld um eine Stellungnahme gebeten – der US-amerikanische Baumaschinenhersteller teilte der Redaktion mit, dass man sich zu einem laufenden Gerichtsverfahren nicht äußern wird.

Pressemitteilung | Lesedauer: min

In einer offiziellen Stellungnahme von Bobcat heißt es: »Die Bobcat Company ergreift diese rechtlichen Schritte, um unsere patentierten Technologien zu schützen, den fairen Wettbewerb zu verteidigen und die Handwerkskunst zu bewahren, die unser Unternehmen seit mehr als 65 Jahren auszeichnen«, so Lukas Jungbauer, Communication Lead der Doosan Bobcat EMEA. »Die 14 streitgegenständlichen Patente von Bobcat ermöglichen Funktionen wie Manövrierfähigkeit, Leistung, Performance und Effizienz. Sie sind grundlegend für die Stärke, Vielseitigkeit und Präzision unserer Maschinen sowie für die Zukunft der Innovationen von Bobcat, treiben den Fortschritt in unserer gesamten Produktpalette voran und machen jede Maschine würdig, die Marke Bobcat zu tragen.«

»Dies ist leider ein Muster bei CAT«

In einer von Bobcat zur Verfügung gestellten Zusammenfassung der Klage spricht Bobcat insbesondere von Patentrechtsverletzungen, die sich auf den Kompaktlader-Sektor beziehen. Dort heißt es: »CAT ist erst spät in den Markt für Kompaktlader eingestiegen. Das Unternehmen begann erst 1999 mit der Herstellung von Kompaktladern – etwa 40 Jahre nachdem Bobcat diesen Markt geschaffen hatte.« Eine weitere brisante Aussage: »Anstatt selbst innovativ zu sein, hat CAT beschlossen, die Innovationen von Bobcat zu übernehmen, um zu versuchen, auf dem Markt für Kompaktlader und Kompaktmaschinen im Allgemeinen in unlauterer Weise mit Bobcat zu konkurrieren. Dies ist leider ein Muster bei CAT.« Bei den in der Klage genannten Maschinen handelt es sich laut Bobcat um bestimmte Kompaktlader, kompakte Raupenlader, Bagger, Radlader sowie Planierraupen und deren Komponenten. In diesem Zusammenhang beantragt Bobcat nun eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, Lizenzgebühren sowie ein Urteil, dass die Beklagten direkt und/oder indirekt die geltend gemachten Patente verletzt hätten. Überdies beantragt Bobcat eine sogenannte begrenzte Ausschlussverfügung, die die Einfuhr von den aufgeführten Maschinen und deren Komponenten in die USA untersagt.


Schadenersatzforderung gestellt

Im Raum steht aktuell aber auch die Forderung nach einer Entschädigung in angemessener Höhe – und genau hier könnte es im Falle eines Schuldspruches teuer werden, wie ein anderer Patentstreit aus der Vergangenheit belegt. Im Jahr 2017 warf Wirtgen dem Baumaschinenhersteller Caterpillar laut Nachrichtenagentur Reuters vor, diverse Patente im Zusammenhang mit Kaltfräsentechnologie zur Sanierung von Straßenoberflächen verletzt zu haben. Eine Jury im Bundesgericht im US-Bundesstaat Delaware soll 2024 festgestellt haben, dass die Straßenfräsenmaschinen von Caterpillar fünf von sechs Patenten von Wirtgen verletzt hätten. Die Jury befand außerdem, dass Caterpillars Rechtsverletzung »vorsätzlich« gewesen sei, was die geforderte Schadenersatzhöhe verdreifachen könne.

Wichtiger Hinweis der Redaktion: Zur Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht hat das bauMAGAZIN noch vor Veröffentlichung dieser Meldung dem Baumaschinenhersteller Caterpillar die Möglichkeit gegeben, Stellung zu den im Raum stehenden Vorwürfen zu beziehen. Nun teillte uns Caterpillar mit, (Stand 04. Dezember 2025) dass man sich zu einem laufenden Gerichtsverfahren nicht äußern möchte. Überdies bleibt nun abzuwarten, wie das US-Bezirksgericht (Bundesstaat Texas), die US-amerikanische »International Trade Commission«, das deutsche Bezirksgericht sowie das Einheitliche Patentgericht der EU auf die Einreichung der Klage reagieren werden. Das bauMAGAZIN wird Sie hierbei auf dem Laufenden halten.

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