Die Interessengemeinschaft der acht Unternehmen hatte bereits beim Europäischen Gericht (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen zentrale Artikel der Verordnung eingereicht. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung zurück, es fehle an individueller Betroffenheit. Seit dem 1. Juli 2024 schreibt die Verordnung vor, dass die CO2-Emissionen von Sattelanhängern um 10 Prozent, bei sonstigen Anhängern um…