Beim Anschlagen von Lasten geschehen jedes Jahr Tausende meldepflichtige Unfälle. Meist ist dabei unzureichende Qualifizierung eine der Unfallursachen. Personen, die weder zum Kranführer noch als Anschläger qualifiziert sind, erhalten allzu oft nur eine kurze Unterweisung zur Tätigkeit des Anschlagens, die nicht ausreicht, diese komplexen Arbeiten sicher durchzuführen und Gefahren korrekt einzuschätzen. Auch die Auffassung, dass Kranführer nicht zusätzlich als Anschläger qualifiziert werden müssen, da die Grundlagen des Anschlagens von Lasten bereits in der Qualifizierung zum Kranführer enthalten sind, hält sich hartnäckig. Doch das ist nur solange korrekt, wie die auszuführenden Tätigkeiten tatsächlich mit diesem Grundwissen sicher durchgeführt werden können. Häufig ist dies jedoch nicht der Fall, weshalb eine separate Qualifizierung zum Anschläger von Lasten notwendig wird.
Klar geregelt
Die DGUV Regel 109-017 »Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb« stellt eindeutige Voraussetzungen für Personal, das Lasten anschlägt, darunter die Qualifizierung als Anschläger mit Nachweis der Befähigung. Mit dem Lehrsystem »Sicheres Anschlagen von Lasten«, das gerade in 4. Auflage erschienen ist, können Ausbilder die geforderte Qualifizierung rechtssicher und effizient durchführen. Das Lehrsystem wurde einer umfassenden Überarbeitung unterzogen: Dabei wurden der aktuelle Stand der Technik sowie des Rechts eingearbeitet, viele Abbildungen und Grafiken ausgetauscht, die Themen neu aufbereitet und die Schulungs-Präsentation in ein neues, modernes Layout überführt.j