Informationen über neue Führerscheinrichtlinie auf der Bauma

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Die Lehrgänge »Schlüsselzahl 96 der Führerscheinklasse B bis 4250 kg (Zugfahrzeug und Anhänger) (MF 24)«, »Lkw-Führerschein C1/C1E bis 12000 kg (Zugfahrzeug und Anhänger) (MF 30)« und »Lkw-Führerschein C/CE (MF 31)« nehmen direkten Bezug auf die aktuellen Neuerungen im Führerscheinrecht.


Grundsätzlich werden neue Führerscheine nur noch befristet ausgestellt und müssen nach maximal 15 Jahren neu beantragt werden – bei den Klassen C/CE nach 5 Jahren. Bis spätestens 2033 müssen auch alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine erneuert werden. Bei der Klasse B wird die Anhängerregelung vereinfacht: alle Anhänger mit mehr als 750 kg, die in der Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht überschreiten, dürfen ohne Einschränkung gefahren werden. Durch eine Fahrerschulung kann diese Gesamtmasse auf 4250 kg erweitert werden und ist im Führerschein durch Schlüsselnummer 96 ersichtlich. In der Klasse BE wird nur die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3500 kg und in der Klasse C1E auf 12 t Gesamtmasse (Zugfahrzeug und Anhänger) beschränkt.


Bei den Klassen C/CE wurde das Mindestalter auf 21 Jahre erhöht. Im Rahmen der Qualifizierung für Ausbildungszwecke zum Berufskraftfahrer ist nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz eine Reduzierung auf 18 Jahre möglich. Für Berufskraftfahrer, die gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges betreiben sind bereits seit 2009 Grundqualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen obligatorisch. Für Führerscheinneulinge im Vorbesitz der Klasse B wird für den ­Einstieg in den gewerblichen Güterverkehr eine vierwöchige »Beschleunigte Grundqualifikation« mit abschließender IHK Prüfung gefordert. Bei Vorbesitz der Klasse 3 hingegen genügt eine fünftägige Weiterbildung in fünf Modulen à sieben Stunden. Diese mindestens 35 Stunden dauernde Weiterbildung ist ­generell auch für die Führerscheinverlängerung notwendig, die innerhalb der fünfjährigen Führerscheingültigkeit zu absolvieren ist.

Auf mittelständische Bau­unternehmen zugeschnitten


Der Lehrgang »MF24« wird als Ein-Tagesseminar angeboten. Der Lehrgang »MF 30« zum Erwerb des Führerscheins C1/C1E läuft über zwei Wochen und schließt den Führerschein BE automatisch mit ein. Der 15-tägige Lehrgang »MF 31« zum Erwerb des Führerscheins C/CE schließt automatisch die Klassen BE, C1, C1E und T mit ein. Die Fahrausbildung, die die Bayerische BauAkademie in Kooperation mit der Fahrschule Seiferlein in Dinkelsbühl anbietet, ist speziell auf die Anforderungen mittelständischer Bauunternehmen zugeschnitten. Die C-Lehrgänge schließen eine Ladungssicherungsschulung und ein Fahrtraining mit ein. So können die künftigen Berufskraftfahrer auch direkt ab Bauhof eingesetzt werden. Einige Kurse wie der MF 31 werden über die Agentur für Arbeit mit Zuschüssen gefördert.

Termin-Fakten:



  • MF 24 – Erweiterung Führerschein B mit Schlüsselzahl 96: 22. April und 8. Juli

  • MF 30 – Lkw-Führerschein C1/C1E inkl. Ladungssicherung und Fahrtraining: 12. April

  • MF 31 – Lkw-Führerschein C/CE inkl. Ladungssicherung und Fahrtraining:
    2. Mai bis 24. Mai, 17. Juni bis 5. Juli und 2. September bis 20. September

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