DEKRA: Neue Regelung zu Lkw-Winterreifen ab 2020

Fuhrparkbetreiber und Spediteure sollten zur anstehenden Wintersaison eine wichtige Vorschriftenänderung im Blick haben, die im kommenden Jahr in Kraft tritt. Ab Juli 2020 brauchen Lkw und Busse nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den Lenkachsen wintertaugliche Bereifung. Darauf weisen die DEKRA-Sachverständigen hin.

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Die neue Vorschrift gilt u. a. für Lkw der Klassen N2 und N3. »Viele Speditionen und Fuhrparks schaffen bisher für die Antriebsachsen jährlich zum Winter neue Reifen an, weil die Kilometerleistung entsprechend hoch ist«, so DEKRA-Reifenexperte Christian Koch. »Der Reifenverschleiß auf Lenkachsen ist dagegen in der Regel geringer, sodass hier seltener neu bereift werden muss. Umso wichtiger ist es deshalb, schon jetzt bei der Reifenbestellung die richtige Auswahl zu treffen.«

Fuhrparks, die zur anstehenden Wintersaison neue Reifen beschaffen, sollten also darauf achten, dass für die Lenkachsen ab 2020 Winterreifen vorgeschrieben sein werden. »Dabei ist wichtig: Als Winterreifen nach der Vorschrift gilt dann nur ein Reifen, der das Symbol eines Berges mit Schneeflocke trägt«, so Koch. Ob es sich um einen neuen, gebrauchten oder runderneuerten Reifen handle, sei dabei unerheblich, erklärt der Experte. »Das Motto heißt: ›Früher an später denken‹. Wer ab dem Herbst 2020 noch gesetzeskonform unterwegs sein möchte, sollte das Thema schon beim Reifenkauf auf dem Schirm haben«, sagt Christian Koch.    t


 

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