Die neue Vorschrift gilt u. a. für Lkw der Klassen N2 und N3. »Viele Speditionen und Fuhrparks schaffen bisher für die Antriebsachsen jährlich zum Winter neue Reifen an, weil die Kilometerleistung entsprechend hoch ist«, so DEKRA-Reifenexperte Christian Koch. »Der Reifenverschleiß auf Lenkachsen ist dagegen in der Regel geringer, sodass hier seltener neu bereift werden muss. Umso wichtiger ist es deshalb, schon jetzt bei der Reifenbestellung die richtige Auswahl zu treffen.«
Fuhrparks, die zur anstehenden Wintersaison neue Reifen beschaffen, sollten also darauf achten, dass für die Lenkachsen ab 2020 Winterreifen vorgeschrieben sein werden. »Dabei ist wichtig: Als Winterreifen nach der Vorschrift gilt dann nur ein Reifen, der das Symbol eines Berges mit Schneeflocke trägt«, so Koch. Ob es sich um einen neuen, gebrauchten oder runderneuerten Reifen handle, sei dabei unerheblich, erklärt der Experte. »Das Motto heißt: ›Früher an später denken‹. Wer ab dem Herbst 2020 noch gesetzeskonform unterwegs sein möchte, sollte das Thema schon beim Reifenkauf auf dem Schirm haben«, sagt Christian Koch. t